Sowohl Bahn als auch die Lokführergewerkschaft GDL bereiten sich auf die bevorstehenden Streiks im Schienenverkehr vor. Versuche der Bahn, den Ausstand juristisch zu stoppen, sind vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert. Dieses erlaubte die Streiks. Die Bahn ging dagegen in Berufung, jetzt muss das Landesarbeitsgericht Hessen in zweiter Instanz entscheiden.
Der Bahnanbieter Abellio hat derweil mitgeteilt, dass er selbst nicht direkt vom Streik betroffen ist. Trotzdem kann es bei uns im Land Einschränkungen geben, wenn Angestellte des Schienennetzes in den Ausstand gehen.
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