Für Termine während der Arbeitszeit gelten Bedingungen
Klar ist, wer aktuell akut krank ist, geht schnellstmöglich zum Arzt, hier folgt dann meistens ja auch eine Krankschreibung für den aktuellen oder sogar die nachfolgenden Tagen. Doch wie sieht es beispielsweise mit Vorsorge- oder Nachsorge-Untersuchungen aus? Kann der Chef verbieten, solche Termine in die Arbeitszeit zu legen oder einen zwingen, dafür Urlaub oder Überstunden zu opfern?
"Es kommt drauf an", sagt Tjark Menssen, er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund. "Man darf grundsätzlich auch währen der Arbeitszeit zum Arzt gehen, und zwar dann, wenn der Arzt ansonsten keine anderen Termine frei hat oder anbietet. Das gilt auch, wenn ein Arztbesuch so dringend nötig ist, dass man die Wartezeit auf einen Termin außerhalb der eigenen Arbeitszeit nicht in Kauf nehmen kann."
Belege über Wartezeiten und Termine beim Arzt verlangen
Allein schon, um die rechtliche Absicherung zu haben, können und sollten Arbeitnehmer sich einen Beleg vom Arzt, nicht nur über die Zeit des Besuchs ausstellen lassen, sondern auch darüber, dass es keinen Termin zu einem anderen Zeitpunkt außerhalb der Arbeitszeit gegeben hätte.
Chefs dürfen weiterhin auch nicht zu einem Arztwechsel mit anderen Praxis-Zeiten drängen, das würde das Recht auf freie Arztwahl einschränken, oder gar damit drohen Gehalt für die Fehlzeit einzubehalten. Wann Beschäftigte ihr Entgelt weiter erhalten, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 616 geregelt. Sie haben dann Anspruch darauf, wenn sie die Arbeitsunterbrechung nicht selbst „zu vertreten“ haben, also wenn, wie oben beschrieben, kein anderer Termin wahrnehmbar ist.
Das muss der Arbeitnehmer tun
Arbeitnehmer sind jedoch verpflichtet, ihren zeitnah über die zu erwartende Fehlzeit zu informieren, das gilt auch, wenn man im Home Office arbeitet. Bestenfalls lässt sich hier auch schon klären, welche schriftlichen Nachweise vom Arbeitnehmer über den Termin erwartet werden.
Achtung: Für Arbeitnehmer in Teil- oder Gleitzeit kann es Ausnahmen von diesen Regelungen geben, beziehungsweise können sie jedoch je nach Kernarbeitszeit komplett wegfallen. In den meisten Fällen wird es hier als möglich und zumutbar angesehen, sich einen Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu legen.