Seit diesem Wochenende haben wir Winterzeit. Und auch wenn der Winter meteorologisch erst am 1. Dezember beginnt, viele Städte und Gemeinden in Thüringen rüsten sich jetzt schon dafür. Etwa 6000 Tonnen Streusalz werden in einem normalen Winter pro Woche auf Thüringer Straßen benötigt. Knapp 80.000 Tonnen sind aktueller Vorrat.
Während Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit Streusalz freigehalten werden, ist der Einsatz von Streusalz für Privathaushalte oft aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt. So hat zum Beispiel die Landeshauptstadt Erfurt ein Streusalzverbot erlassen. Grundsätzlich haben Grundstücksbesitzer hier zwischen 6 Uhr und 20 Uhr eine Räum- und Streupflicht. Streusalz darf aber in bestimmten Ausnahmesituationen, wie bei überfrierender Nässe, Glatteis und auf vereisten Treppen und Steigungen eingesetzt werden.
Zum Bestreuen der Gehwege sind abstumpfende Mittel (z. B. Blähschiefer, Sand u. ä.) erlaubt. Begrünte Flächen, Baumscheiben und Beete, dürfen nicht mit Salz bestreut werden.
Der Schnee ist so zu lagern, dass Fußgänger und Fahrzeugverkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und / oder die Fahrbahn entsorgt werden.
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