Änderungen 2020

Neues Jahr – und wieder warten deutschlandweit einige Änderungen auf Sie. Wir haben einen Überblick für Sie zusammengestellt:

Änderungen für Arbeitnehmer: Job und Geld


Mindestlohn


Sie können auf mehr Geld im Portemonnaie hoffen, dann 2020 steigt der Mindestlohn auf 9,35€. Für Minijobber heißt das, dass sie etwa 48 Stunden im Monat arbeiten dürfen.

Hartz IV-Sätze


Außerdem steigt der Hartz IV-Regelsatz für Alleinstehende von 424€ auf 432€. Für Paare erhöht sich der Satz auf jeweils 389€. Bei Kindern bis 5 Jahre steigt der Satz von 245 Euro auf 250 Euro, bei Kindern von 6-13 Jahren auf 308 Euro und für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es 328 Euro im Monat.

Meisterpflicht


Am Ende von 2019 wurde für ein Dutzend handwerklicher Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt. Das heißt, dass nur Meister oder Meisterinnen sich mit dem Gewerk selbstständig machen dürfen.

Azubi-Mindestlohn


Für Auszubildende wird der Mindestlohn eingeführt. Jeder, der im Jahr 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll mindestens 515€ im ersten Lehrjahr bekommen. In den folgenden Jahren wird der Betrag schrittweise erhöht – auf bis zu 620€ im Monat im ersten Lehrjahr.
Im zweiten und dritten Lehrjahr gibt es ebenfalls mehr Geld.

Rente


Auch die Renten steigen. Am 01. Juli 2020 dürfen sich Millionen Rentner in Westdeutschland über 3,15 Prozent Erhöhung, in Ostdeutschland um 3,92 Prozent Erhöhung freuen. Außerdem sollen auf Betriebsrenten weniger Krankenkassenbeiträge fällig sein.

Änderungen unterwegs: Bahn- und Autofahrer


Bahn


Bahntickets im Fernverkehr sollen günstiger werden. Das liegt daran, dass die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sinken soll. Die Bahn hat bereits angekündigt, diese Senkung an die Kunden weiterzugeben.

Bußgelder


Dafür müssen sich Verkehrssünder ab dem neuen Jahr auf härtere Strafen einstellen: Die Bußgelder fürs Parken in der zweiten Reihe oder auf Geh- und Radwegen sollen steigen – statt 15€ drohen dann bis zu 100€.

Rettungsgasse


Dass Autofahrer die Pflicht haben, eine Rettungsgasse zu bilden und diese auch freizuhalten, ist bekannt. Wer das nicht macht, macht sich strafbar und kann ein Fahrverbot kassieren. Außerdem soll es bald genau verfolgt und bestraft werden können, wer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, um beispielsweise schneller durch einen Stau zu kommen. Es drohen Bußgelder zwischen 200€ und 320€, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Schutz für Radler


Im Moment müsen Autofahrer, wenn Sie Radfahrer überholen „ausreichend“ Abstand halten. Künftig wird der Abstand konkretisiert – auf mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts.
Lkw über 3,5 Tonnen sollen nur noch im Schritttempo im Ort rechts abbiegen dürfen. Falls das nicht eingehalten wird, droht ein Bußgeld von 70€.
Weiterhin soll ein Schild an engen oder gefährlichen Stellen verbieten können, dass Autos oder Lkw einspurige Fahrzeuge – also auch Fahrräder – überholen.

Künftig soll es auch Fahrradzonen geben: Dort ist dann höchstens Tempo 30 erlaubt.

Neuregelung Busspuren


Dass Taxis oder Radfahrer in Städten auf Busstreifen fahren, ist schon erlaubt. Künftig sollen die Streifen auch für Pkw freigegeben werden, wenn in diesen mindestens drei Menschen unterwegs sind. Ziel dabei: Fahrgemeinschaften sollen attraktiver werden.

Änderungen für Familien


Trennungskinder


Trennungskindern steht 2020 mehr Unterhalt zu. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt – je nach Alter steigen die Sätze um 15€ bis 21€ im Monat.

Pflegeheimkosten


2020 tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass Kinder von Pflegebedürftigen sich in Zukunft erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000€ finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen müssen.

Zweites beitragsfreies Kindergartenjahr in Thüringen


Ab dem 01. August 2020 sind die letzten beiden Kindergarten-Jahre beitragsfrei. Das Geld dafür kommt vor allem vom Bund. Mit der Gesetzesneuerung soll auch die Betreuung der Vierjährigen verbessert werden: künftig sollen pädagogische Fachkräfte sich nur noch um 14 Kinder, statt wie bisher 16 kümmern.

Gesundheit – Änderungen für Patienten


Arzttermine


Die 116117 startet ihren Rund-um-die-Uhr-Service. Bei akuten Gesundheitsproblemen oder auf der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten diese Nummer ab 01.01.2020 rund um die Uhr nutzen. Dabei erhalten Patienten eine erste Einschätzung, wie dringend eine Behandlung ist. Außerdem sollen bestehende Servicestellen freie Termine vermitteln.

Masern-Impfpflicht


Ab dem 01. März 2020 tritt die Masern-Impfpflicht in Kraft. Eltern müssen vor der Aufnahme in die Kindergärten oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für bereits Kindergarten- oder schulpflichtige Kinder muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.
Bei Verstößen drohen bis zu 2.500€ Bußgeld.

Mehr Arztpraxen für Thüringen


In Thüringen sollen sich mehr Ärzte in eigenen Praxen niederlassen können. Vor allem Regionen mit vielen kranken Menschen oder steigenden Kinderzahlen, sollen bei der Verteilung von Arztpraxen besser berücksichtig werden. Wie die Details dazu aussehen, wird wahrscheinlich im Februar bekannt gegeben.

Digitaler „Gelber Zettel“


Die Techniker Krankenkasse testet bereits 2020 mit der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Andere Krankenkassen sollen 2021 folgen.

Änderungen für Unternehmer und Verbraucher


Kassenbonpflicht


Noch vor der Einführung hat die Kassenbonpflicht schon viel Empörung hervorgerufen. Ab Januar muss den Kunden bei jedem Einkauf ein Bon ausgehändigt werden, um Steuerbetrug zu verhindern. Wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Altmaier geht, soll dieses Vorhaben noch gestoppt werden.

Fälschungssichere Kassen


Bis zum 30. September 2020 müssen Unternehmer ihre Registrierkassen mit fälschungssicherem Speicher und Sicherheitsmodulen nachrüsten. Sollten die Kassen nicht nachgerüstet werden, müssen sie bis Ende 2022 ersetzt werden. Außerdem muss das Finanzamt innerhalb eines Monats informiert werden, wenn eine Kasse angeschafft oder außer Betrieb genommen wird.

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